1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») sind integrierender Bestandteil des Vertrags zwischen dem Betrieb der grafischen Industrie («UNTERNEHMER») und dem Besteller («BESTELLER») wenn sie während der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien dem BESTELLER zu Kenntnis gebracht worden sind. Der BESTELLER bestätigt im Besitz der AGB des UNTERNEHMERS zu sein. Anderslautende Bedingungen des BESTELLERS haben nur Gültigkeit, soweit sie vom UNTERNEHMER ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind. Erklärungen in Textform, welche durch elektronische Medien übermittelt werden, sind der Schriftform gleichgestellt. Individuelle Vereinbarungen im Vertrag zwischen BESTELLER und UNTERNEHMER gehen diesen AGB vor.
2. Angebote
Angebote, die keine Annahmefrist enthalten, sind 60 Tage verbindlich. Angaben in Prospekten, Katalogen und dgl. (physisch oder online) sind nur verbindlich, soweit sie im Vertrag zwischen BESTELLER und UNTERNEHMER explizit zugesichert werden.
3. Elektronische Übermittlung von Daten
Der BESTELLER kann die Daten elektronisch an den UNTERNEHMER übermitteln. Der UNTERNEHMERhaftet nicht für den Versand, die Übermittlung und den Empfang der Daten respektive für daraus entstehende Schäden. Wird eine Bestellung vom Informatiksystem des UNTERNEHMERS (z.B. vomSpamfilter) automatisch gelöscht, erfolgt keine Benachrichtigung an den BESTELLER. Der UNTERNEHMER kann das elektronische Bestellsystem aus begründetem Anlass ohne Benachrichtigung der BESTELLER offline schalten (z.B. bei Verdacht auf Viren, Eingriffe Dritter, usw.).
4. Auftragsbestätigung und Vertrag
Der Vertrag ist mit dem Empfang des vom BESTELLER gegengezeichneten Angebots bzw. der elektronischen Angebotsbestätigung oder der gegengezeichneten oder elektronischen Auftragsbestätigung durch den UNTERNEHMER abgeschlossen. Der Vertrag selbst sowie sämtliche Nebenabreden und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform (E-Mail und andere schriftlichen Kommunikationskanäle erfüllen die Anforderung der Schriftlichkeit).
5. Nachträgliche Änderungen
Das Werk des UNTERNEHMERS («WERK») ist, unter Vorbehalt dieser AGB, in der Auftragsbestätigung (inkl. Beilagen) abschliessend aufgeführt. Nachträgliche Zusatzbestellungen oder Änderungen der Bestellung durch den BESTELLER werden, zu deren Verbindlichkeit, vom UNTERNEHMER schriftlich oder elektronisch bestätigt («ÄNDERUNGSBESTÄTIGUNG»). Ohne schriftlichen Widerspruch des BESTELLERS innert 8 Tagen seit Zustellung gilt die ÄNDERUNGSBESTÄTIGUNG als vorbehaltlos genehmigt. Betreffend Preis der Bestellungsänderung gilt Ziffer 8.
6. Erfüllung durch Dritte
Der UNTERNEHMER ist berechtigt, die Ausführung der vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Hierfür bedarf er weder der Zustimmung des BESTELLERS noch muss er ihm die Übertragung besonders anzeigen.
7. Abtretung
Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertrag ist ausgeschlossen.
8. Preise
Alle Preise verstehen sich netto, inkl. Verpackung, exkl. Paletten, Transportbehälter und Mehrwertsteuer sowie allfällig weiteren Steuern, Abgaben, Gebühren und Zöllen, in Schweizer Franken oder in der von den Parteien gewählten anderen Währung zum aktuellen Notenkurs (UBS AG), ohne irgendwelche Abzüge. Nicht im Vertrag aufgeführte Nebenleistungen sind im vereinbarten Preis nicht einbegriffen. Die Preise verstehen sich vorbehältlich eventueller Materialpreisaufschläge oder gesamtarbeitsvertraglicher Lohnerhöhungen, die zwischen Angebot und Fertigstellung des WERKES eintreten. Der BESTELLER verpflichtet sich für die entsprechenden Mehrkosten (d.h. Materialkosten, Arbeitsaufwand usw.) nebst dem ursprünglich vereinbarten Preis vollumfänglich aufzukommen. Die durch die Änderung bewirkte Preisanpassung berechtigt den BESTELLER nicht vom Vertrag zurückzutreten. Bei Preisreduktionen infolge von Bestellungsänderungen ist der UNTERNEHMER an gewährte Rabatte und Skonti nicht mehr gebunden.
9. Mehraufwand
Vom BESTELLER nach Vertragsabschluss verursachter Mehraufwand (wie zusätzlichen Wartezeiten, Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. -überarbeitung, Zusatzbearbeitung von Datenträgern oder Text-/Bilddaten, Belegexemplaren für Kunden sowie bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen usw.) sowie Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch und dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden, ohne ÄNDERUNGSBESTÄTIGUNG, nach Vorankündigung zusätzlich in Rechnung gestellt. Es gilt Ziffer 8.
10. Rechnungstellung
Rechnungen hat der BESTELLER nach Eingang umgehend zu prüfen. Der Rechnungsbetrag gilt als anerkannt, wenn der BESTELLER diesen nicht innert 8 Tagen ab Zugang der Rechnung schriftlich und begründet beanstandet. Der UNTERNEHMER prüft die Beanstandung und passt die Rechnung an, falls er die Beanstandung als begründet erachtet.
11. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen (Valuta auf Konto des UNTERNEHMERS)seit Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn die Lieferung aus Gründen, die nicht vom UNTERNEHMER zu vertreten sind, verzögert wird. Das gelieferte WERK bleibt im Falle eines Eintrags des Eigentumsvorbehalts im Eigentumsvorbehaltsregister bis zum Zahlungseingang des Rechnungsbetrages einschliesslich der Kosten der Eintragung Eigentum des UNTERNEHMERS. Der UNTERNEHMER kann vor und nach Abschluss des Vertrages Zahlungsgarantien und/oder Vorauszahlungen verlangen. Nach Ablauf der jeweiligen Zahlungsfrist gerät der BESTELLER ohne Mahnung in Verzug und schuldet dem UNTERNEHMER einen Verzugszins von 5% (Art. 104 Abs. 1 OR) und gegebenenfalls Schadenersatz. Im Falle von Teilzahlungen wird bei Zahlungsverzug der ganze Betrag fällig. Im Übrigen ist der UNTERNEHMER bei Zahlungsverzug des BESTELLERS an gewährte Rabatte und Skonti nicht mehr gebunden. Der BESTELLER kann Forderungen gegenüber dem UNTERNEHMER nicht mit allfälligen Gegenforderungen verrechnen (Verrechnungsverbot).
12. Lieferfristen
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die für die Erstellung des WERKES erforderlichen Daten und Sachen (Bild- und Textvorlagen, Manuskripte oder Daten, Gut zum Druck, graphische Erzeugnisse, Rohmaterial, Gut zur Ausführung, usw.) («DATEN» und «SACHEN») zum vereinbarten Zeitpunkt beim UNTERNEHMER eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss (vgl.Ziffer 4) UND dem Eingang der DATEN und SACHEN beim UNTERNEHMER zu laufen. Wird das Gut zum Druck bzw. Gut zur Ausführung nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt oder kommt der BESTELLER anderswie seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, so ist der UNTERNEHMER nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. In der Printmedienverarbeitung entspricht das Gut zur Ausführung der Bindeerlaubnis. Der UNTERNEHMER kann Vorbereitungsarbeiten (Schneiden, Falzen, Vorkleben, Zusammentragen usw.) unabhängig vom Gut zur Ausführung kostenpflichtig vornehmen. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche den UNTERNEHMER kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oderStreik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial, verspätete Materiallieferungen sowie alle
Fälle höherer Gewalt), berechtigen den BESTELLER nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder den UNTERNEHMER für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
13. Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Parteien ist der vom BESTELLER für die Lieferung bezeichnete Ort.
14. Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr am WERK gehen, unabhängig von allfälligen Werkmängeln, mit Ablieferung ab Werk(EXW 2020 Hauptsitz oder Betriebsstätte UNTERNEHMER) auf den BESTELLER über. Wird die Übergabe aus Gründen, die nicht vom UNTERNEHMER zu vertreten sind, verzögert, gehen Nutzen und Gefahr im ordentlich für die Ablieferung ab Werk vereinbarten Zeitpunkt auf den BESTELLER über. Im Übrigen gilt Art. 376 Abs. 3 OR.
15. Gelieferte Daten und Sachen
Die vom BESTELLER für die Erstellung des WERKES gelieferten DATEN und SACHEN verbleiben im Eigentum des BESTELLERS. Nicht mehr verwendbare Restbogen, Paletten und Verpackungsmaterial von Sachen des BESTELLERS werden auf seine Kosten entsorgt.
Liefert der BESTELLER Material zur Weiterverarbeitung, hat er dem UNTERNEHMER unaufgefordert sämtliche technischen Angaben und vorgängige Vorbehandlungen des Materials bekannt zu geben. Dem UNTERNEHMER obliegt keine Kontrollpflicht für vom BESTELLER geliefertes Material. Der BESTELLER haftet dem UNTERNEHMER für Schäden wegen Materialmängeln und/oder mangelhaften
Angaben.